Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung weist viele Gemeinsamkeiten mit der gesetzlichen Rentenversicherung auf. Sie zahlen eine gewisse Zeitlang jeden Monat Beiträge ein und im Rentenalter erhalten Sie dann eine Rente, die Sie in der Regel monatlich ausbezahlt bekommen. Falls Sie aber bei Fälligkeit das gesamte Kapital sofort erhalten möchten, können Sie bei Abschluss der privaten Rentenversicherung das so genannte Kapitalwahlrecht vereinbaren. Ihre Beiträge werden je nach Vertrag mit einem Garantiezins zwischen 2,75 und 4 Prozent verzinst. Dazu kommen noch die Überschüsse, die Ihr Versicherungsinstitut eventuell erwirtschaftet. Ein Vorteil der privaten Rentenversicherung ist die geringe steuerliche Belastung der monatlichen Auszahlungen. Wenn Sie beispielsweise mit 65 Jahren in Rente gehen, müssen Sie nur 18 Prozent Ihrer Rente mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Bei Einmalauszahlung ist bei Verträgen, die ab dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, allerdings mindestens die Hälfte zu versteuern.

Wer im Alter seinen Lebensstandard bewahren will, der sollte sich rechtzeitig um eine private Absicherung, zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung, kümmern. Die private Rentenversicherung wird zwar, im Gegensatz zur Rieser- oder Rürup-Rente, nicht staatlich gefördert, kann aber nach Bedarf sofort bei Rentenantritt komplett ausbezahlt werden. Ein weiterer Vorteil: Sollte der Versicherte kurz nach Auszahlungsbeginn sterben, erhalten die Hinterbliebenen die Rente weiter ausbezahlt, da meist eine Mindestauszahlungsdauer von 5 bis 10 Jahren vereinbart wird. Nachteilig ist allerdings die geringe Flexibilität in der Ansparphase. Wer vorzeitig an sein Geld will oder muss, der muss mit Renditeeinbußen rechnen. Auch ist die private Rentenversicherung nicht Hartz-IV-geschützt. Sie muss also im Rahmen der Hartz-IV-Reform vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II verwertet werden.


Riesterrente
Weil wir immer älter werden, müssen immer weniger Erwerbstätige mit ihren Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung für immer mehr Rentner aufkommen. Die Renten sind also alles andere als sicher, zumindest deren Höhe. Wir müssen zukünftig mit real weiter fallenden Renten rechnen. Daher ist es besonders wichtig, frühzeitig privat vorzusorgen, um diese Versorgungslücke im Alter zu schließen. Für viele ist die Riester-Rente eine attraktive private Vorsorgemöglichkeit. Hierbei zahlt man während des Arbeitslebens Beiträge in eine private Rentenversicherung, einen Fondssparplan oder einen Banksparplan ein. Diese freiwillige Altersvorsorge wird dann durch staatliche Zulagen unterstützt, die sich nach Familienstand und Anzahl der Kinder richten. Dabei gibt es eine Grundzulage für jeden Single bzw. Ehepartner und eine zusätzliche Kinderzulage, je nach Anzahl der Kinder.

Ein Vorteil der Riester-Rente ist, dass der Versicherte flexibel einzahlen kann, je nachdem, wie viel Geld er für seine Altersvorsorge gerade zur Verfügung hat. Er kann die Einzahlungen bei finanziellen Engpässen auch ganz unterbrechen. Es gibt allerdings bei den eingezahlten Beiträgen eine Grenze nach oben. Ab 2006 können maximal drei, ab 2008 maximal 4 Prozent des Bruttojahreseinkommens für die Riester-Rente angelegt werden. Eine Alternative zur staatlichen Beitragsförderung ist ein Abzug von der Einkommensteuer, der sich insbesondere für Besserverdienende rechnen kann. Welche Alternative günstiger ist, wird vom Finanzamt automatisch geprüft. Wenn das Rentenalter erreicht ist, kann der Versicherte sich bis zu 30 Prozent des Ersparten sofort auszahlen lassen. Die Riester-Rente kann aber auch als lebenslange Leibrente ausbezahlt werden. Gegenüber anderen Altersvorsorgealternativen hat die Riester-Rente einen wichtigen Vorteil: Sie ist Hartz-IV-geschützt. Das heißt, dass im Falle einer Langzeitarbeitslosigkeit das Geld, das in einen Riester-Vertrag investiert wurde, nicht vorzeitig verwertet werden muss.

Nicht jeder hat allerdings Anspruch auf diese staatliche Förderung. Gefördert werden rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Wehr- und Zivildienstleistende, nicht erwerbstätige Pflegepersonen, Selbständige, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und neuerdings auch Beamte. Auch für Empfänger von Arbeitslosengeld I oder II ist eine Riester-Förderung möglich.

Eine private Altersvorsorge ist umso wichtiger, je geringer das rentenversicherungspflichtige Einkommen ist. Denn dann wird die Rente später eher mager ausfallen. Die Riester-Rente ist aber auch für Familien mit vielen Kindern interessant.

Eine Beispielrechnung: Wenn eine Familie mit zwei Kindern, die ein Bruttoeinkommen in Höhe von 30.000 Euro zur Verfügung hat, im Jahre 2008 die maximalen 4 Prozent ihres Bruttoeinkommens in die Riester-Rente einzahlt, wird dies mit 308 Euro Grund- und 370 Euro Kinderzulage gefördert. Das heißt, dass 1200 Euro (4 Prozent des Bruttoeinkommens) für die Rente angespart werden, davon aber 678 Euro, also mehr als die Hälfte, vom Staat übernommen werden. Je geringer das Einkommen und je mehr Kinder man hat, umso größer ist der Förderanteil des Staates. Zu beachten ist allerdings, dass die Kinderzulage wegfällt, sobald kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht. Wichtig auch: Die Rückzahlung im Alter wird besteuert und eine Vererbbarkeit ist nicht gegeben. Außerdem kann man sich die Rente nicht im Ausland auszahlen lassen.

Riester fördert aber auch Wohneigentum als Altersvorsorge. Zur Finanzierung einer Eigentumswohnung kann man seinem Riester-Vertrag zinslos bis zu 50.000 Euro entnehmen. Bedingung ist allerdings, dass dieser Betrag bis zum 65. Lebensjahr in Raten wieder in die Altersvorsorge zurückgezahlt wird.

Um die Versorgungslücke im Alter, die sich durch die Rentenreform noch verschärft hat, zu schließen, ist private Vorsorge unabdingbar. Insbesondere für Geringverdiener oder Familien mit Kindern kann die Riester-Rente das ideale Vorsorgeprodukt sein. Da aber bei der Altersvorsorge immer die persönliche Lebenssituation berücksichtigt werden sollte, ist eine persönliche Beratung wichtig.


Rürup/Basisrente
Mit der Rürup-Rente gibt es seit 2005 neben der Riester-Rente eine weitere Form der staatlich geförderten Altersvorsorge. Alle Steuerpflichtigen können dieses Möglichkeit der Altersvorsorge nutzen. Der Versicherte zahlt z.B. monatlich einen gewissen Betrag ein und erhält dann im Rentenalter, frühestens ab seinem 60. Geburtstag, eine lebenslange Rente. Das Besondere bei der Rürup-Rente ist, dass die eingezahlten Beiträge von der Steuer abgesetzt werden können. Jährlich können maximal 20.000 Euro in einen Rürup-Vertrag eingezahlt werden (mit dem Ehepartner 40.000), die im Jahr 2005 zu 60 Prozent steuermindernd geltend gemacht werden können, maximal also 12.000 Euro (bzw. 24.000 Euro mit dem Ehepartner). Der absetzbare Prozentsatz steigt allerdings kontinuierlich an, bis er im Jahr 2025 100 Prozent erreicht hat. Bei den Auszahlungen im Alter kassiert der Fiskus andererseits jedoch mit. Im Jahre 2005 wären 50 Prozent der Auszahlungen zu versteuern. Dieser Prozentsatz steigt allerdings bis zum Jahre 2020 kontinuierlich auf 80 Prozent an und bis zum Jahre 2040 auf 100 Prozent. Beispielsweise könnte man also im Jahre 2015 80 Prozent der eingezahlten Beiträge absetzen, also 16.000 Euro bei Einzahlung des Höchstbetrages von 20.000 Euro. Ein Versicherter, der ab dem Jahre 2025 eine monatliche Auszahlung von 1000 Euro aus seiner Rürup-Rente erhielte, müsste davon 85 Prozent versteuern. Wichtig: Die restlichen 15 Prozent bleiben lebenslang steuerfrei. Ausschlaggebend ist also der Zeitpunkt der Rentenauszahlung.

Die Rürup-Rente lohnt sich in erster Linie für ältere Unternehmer und Selbständige, die zu den Besserverdienenden gehören, denn sie können in der Regel keine andere staatlich unterstützte Altersvorsorge nutzen. Durch die Rürup-Rente können sie in Zeiten, in denen sie durch einen hohen Steuersatz belastet werden, Steuern einsparen. Auch wenn sie die Auszahlungen – zumindest teilweise – versteuern müssen, so wird der dann anfallende Steuersatz wahrscheinlich niedriger sein, als der Steuersatz, den sie im Erwerbsleben zahlen müssen. Erwerbstätige, die wenig Steuern zahlen, profitieren eher von der Riester-Rente oder von einer Betriebsrente.

Wenn Sie sich für einen Rürup-Vertrag interessieren, bedenken Sie, dass Sie dann bis zu Ihrem 60. Geburtstag an den Vertrag gebunden sind. Erst danach kann die Rente ausbezahlt werden. Und das nicht als Einmalzahlung, sondern in monatlichen Raten. Dies allerdings das ganze Leben lang. Da die Rürup-Rente eine so genannte Leibrente ist, also auf Sie persönlich zugeschnitten ist, darf sie weder verkauft noch vererbt werden. Nach dem Tod des Versicherten erhalten die Hinterbliebenen somit keinen Restbetrag ausbezahlt. Was aber positiv ist: Weder bei Insolvenz noch bei Arbeitslosigkeit dürfen Gläubiger bzw. der Staat auf die Rürup-Ersparnisse zurückgreifen.

Fazit: Die Rürup-Rente ist eher eine Alternative für Unternehmer und Selbständige, die keine andere geförderte Altersvorsorge abschließen können und die Steuern sparen wollen. Je höher Steuerlast im Erwerbsleben und Bedürfnis nach Sicherheit sind, umso vorteilhafter ist die Rürup-Rente. Insbesondere ältere Versicherungsnehmer können so noch vor ihrem Ruhestand etwas für die Rente tun. Jüngere Selbständige hingegen müssten bei Renteneintritt eine nahezu volle Besteuerung der Auszahlungen in Kauf nehmen.


Fondsgebundene Rentenversicherung
Die fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Variante der klassischen privaten Rentenversicherung. Dabei fließen die monatlich eingezahlten Beiträge in einen oder mehrere Investmentfonds.

In der Regel erzielt diese Anlageform eine höhere Rendite als die normale private Rentenversicherung. Je höher der Wert der Fondsanteile am Ende der Laufzeit, desto höher die Rente. Die Erträge sind somit von Börsenentwicklungen abhängig. Es empfiehlt sich, darauf zu achten, dass der Versicherer mehrere Fonds mit möglichen kostenlosen Fondswechseln anbietet, um die Flexibilität der Anlage zu gewährleisten. Die Auszahlungen erfolgen wie bei der klassischen Rentenversicherungen.


Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung sorgt dafür, dass die Hinterbliebenen im Todesfall eine finanzielle Absicherung erhalten. Stirbt der Versicherte während der festgelegten Versicherungslaufzeit, zahlt die Versicherung eine vorher vereinbarten Versicherungssumme. Bei der Vereinbarung der Versicherungssumme sollte die individuelle Vermögens- und Bedarfssituation berücksichtigt werden. Der Alleinernährer einer großen Familie mit kleinen Kindern sollte beispielsweise auf eine ausreichend hohe Absicherung achten und dabei auch die Inflation berücksichtigen. Bei der Festlegung der Versicherungslaufzeit ist die Lebenssituation der Familie ausschlaggebend, vor allem das Alter der Kinder. Wenn zum Beispiel absehbar ist, dass mit dem Erreichen des 55. Lebensjahres des Versicherten die Kinder ausgezogen sind und eigenes Geld verdienen, kann eine Absicherung über dieses Alter hinaus nicht mehr unbedingt notwendig sein. So können Beiträge eingespart werden. Stirbt der Versicherte allerdings nach Ablauf der Laufzeit, so zahlt die Risikolebensversicherung nicht. Nach Vertragslaufzeit gibt es nur bei einer Kapitallebensversicherung eine Ausschüttung. Letztere sichert nicht nur das Todesfallrisiko ab sondern ist gleichzeitig ein Sparvertrag. Allerdings: Die Beiträge für eine Risikolebensversicherung sind weitaus niedriger, etwa nur 5 Prozent des Beitrages zu einer Kapitallebensversicherung.

Wenn Sie als einziger berufstätig sind, ist es wichtig, dass Sie ihre Familie durch eine Lebensversicherung absichern. Insbesondere dann, wenn Sie kleine Kinder haben. Mit einer Risikolebensversicherung können Sie ihre Familie auch vor Schulden schützen, falls Sie einen Kredit aufgenommen haben. Haben Sie z.B. gerade gebaut und Ratenzahlungen über einen längeren Zeitraum vor sich, so können sie eine Restschuldversicherung abschließen. Dabei handelt es sich um eine Risikolebensversicherung, deren Versicherungssumme mit fortschreitender Tilgung – und damit schrumpfender Restschuld – abnimmt. Sie ist günstiger als eine Risikolebensversicherung mit fester Versicherungssumme. Eine weitere Variante ist für Ehepaare möglich. Sie können eine Versicherung für beide abschließen, wobei die Versicherungssumme nur einmal anfallen kann, nämlich wenn der erste des Paares verstirbt.

Eine Risikolebensversicherung bietet einer Familie also im Todesfall finanziellen Schutz. Versicherungssumme und -laufzeit sind je nach Lebenssituation individuell zu vereinbaren. Ein Schutz bei Verschuldung bietet die Restschuldversicherung. Vorsicht: Verwechseln Sie nicht Risiko- mit Kapitallebensversicherung.


Sterbegeldversicherung
Bestattungen sind teuer. Durchschnittlich 5.000 Euro werden in Deutschland für eine Bestattung aufgewendet, wohl dem, der vorgesorgt hat. In wirtschaftlich angespannten Zeiten wie unseren sind vielfach die Ersparnisse älterer Menschen aufgebraucht.
Da die Krankenkassen hier nicht Sorge tragen, müssen anfallende Kosten ohne die Absicherung durch eine Sterbegeldversicherung komplett von Hinterbliebenen und Angehörigen getragen werden und dies meist kurzfristig.

Sterbegeldversicherungen bieten gegen einen vergleichweise geringen monatlichen Beitrag eine Lösung, für die Grundkosten vorzusorgen.