Krankenzusatzversicherung

Die Schwere-Krankheiten-Vorsorge oder auch Dread-Disease-Versicherung (übersetzt so viel wie „Versicherung gegen gefürchtete Krankheiten) ist eine Personenversicherung, deren Leistung bei Eintritt von (genau definierten) schweren Krankheiten der versicherten Person ausgezahlt wird (z. B. Krebs). In Deutschland ist die Versicherungsform erst seit 1993 zum Vertrieb zugelassen und wird von wenigen Versicherungsgesellschaften angeboten.


Die deutsche Bezeichnung Schwere-Krankheiten-Vorsorge ist insofern etwas irreführend, da bei dieser Versicherung nicht nur Krankheiten im eigentlichen Sinne (wie z. B. schwere Formen von Krebs, Multiple Sklerose, Lebererkrankungen, Lungenerkrankungen, Parkinson-Krankheit, Arthritis, etc.) versichert sind, sondern auch andere Vorkommnisse wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder Folgen schwerer Unfälle in der Deckung einer solchen Police enthalten sein können. Die Anzahl, die Art und versicherungsrelevante Definition der versicherten Risiken variiert unter den verschiedenen Versicherungsgesellschaften stark.


Im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird keine monatliche Rente ausgezahlt, sondern in der Regel eine fest vereinbarte Versicherungssumme einmalig nach der Diagnosestellung, unabhängig davon, ob die Arbeitskraft der versicherten Person eingeschränkt ist oder nicht.


Ein Vorteil dieser Versicherung ist, dass die Prüfung des Leistungsfalls einfacher und oft weniger zeitaufwendig ist, als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, da bei beiden Versicherungsarten unterschiedliche Leistungsvoraussetzungen vorliegen.


Häufig wird diskutiert, ob die Dread-Disease-Versicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzen kann. Bei dieser Diskussion werden die sogenannten Bürotätigkeiten einbezogen, da in diesem Bereich deutlich seltener Berufsunfähigkeit vorliegt als in handwerklichen Berufen. Da aber beide Formen der Arbeitskraftabsicherung im Leistungsspektrum Überschneidungen aufweisen, jedoch grundsätzlich unterschiedliche Leistungsfälle abdecken, ist stets die individuelle Situation der zu versichernden Person zu berücksichtigen.


Der Bund der Versicherten und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz raten dazu, nicht auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung zugunsten einer Dread-Disease-Versicherung zu verzichten, sondern diese höchstens als Ergänzung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung anzusehen.[3] Zur Begründung wird gesagt, dass die Dread-Disease orthopädische und psychische Leiden leistungstechnisch kaum erfasst, wobei es sich hier aber oft um Hauptursachen handelt, die zum Arbeitskraftverlust führen.


Für Personen, für die der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch nicht oder nicht ohne Ausschluss möglich ist (häufig der Fall, wenn in der jüngeren Vergangenheit psychologische oder psychotherapeutische Beratungen in Anspruch genommen wurden), kann die Dread-Disease-Versicherung andererseits eine werthaltige Alternative sein, da für einen Abschluss aktuelle oder vergangene psychische Beschwerden in der Regel ohne Konsequenzen bei der Risikobeurteilung sind.