Bauversicherung

Bauleistungsversicherung
Eine Bauleistungsversicherung (früher Bauwesenversicherung) ist vergleichbar mit einer Kaskoversicherung für das enstehende Bauwerk.


Sie umfaßt alle Beschädigungen und Zerstörungen an Bauleistungen und Baumaterial, die während der Bauzeit auf der Baustelle unvorhergesehen eintreten.
Unvorhergesehen bedeutet, daß der Schaden für den Auftraggeber und die beauftragten Unternehmer oder deren Repräsentanten

trotz dem jeweiligen Fachwissen nicht vorhergesehen werden konnten.
Schäden durch Diebstahl von Sachen, die mit dem Gebäude bereits fest verbunden sind und Brand, Blitzschlag, Explosion können eingeschlossen

werden. Das Glasbruch-Risiko nach Einsatz der Scheiben ist ebenfalls versichert.
Die meisten Schadenursachen sind ungewöhnliche oder außergewöhnliche Naturereignisse, Konstruktions-, Material-, und Ausführungsfehler,

unbekannte Eigenschaften des Baugrunds, sowie fahrlässige, böswillige und vorsätzliche Handlung Dritter.
Nicht versichert sind reine Leistungsmängel, Diebstahl oder Einbruchdiebstahl lagernder Materialien, Schäden durch normale Witterungseinflüsse,

mit denen wegen der Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse gerechnet werden muß.
Die Versicherungssumme muß sämtliche Herstellungskosten inclusive aller Zulieferungen und Eigenleistungen des Bauherrn umfassen.

Bauherrenhaftpflicht
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Bauherren während der Bauzeit als Eigentümer des Grundstücks und des entstehenden Bauwerks.
Nach dem BGB sind Sie unbegrenzt haftbar für jeden Schaden, den Sie oder Ihre Familie anderen – aus Versehen – zufügen. Die Bauherrenhaftpflicht schützt Sie und Ihre Familie beim Bau vor Schäden, die z.B. spielende Kinder auf der Baustelle erleiden etc.
Als Bauherr tragen Sie auch das Risiko, das Schäden an dem entstehenden Bauwerk unvorhergesehen eintreten können.
Als Bauherr müssen Sie gewährleisten, daß die Baustelle keine Gefahr für andere Personen oder Sachen darstellt. Der Glaube, daß die beauftragten

und ausführenden Firmen für alle Schäden haften, ist leider ein häufig verbreiteter Irrtum.